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Lacont Gefahrstoff-Depot SLH 1 x 1 für Fässer
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Lacont Gefahrstoff-Depot SLH 1 x 1 für Fässer
zum Markenshop: Lacont
VARIANT_ARTICLE

Lacont Gefahrstoff-Depot SLH 1 x 1 für Fässer

Art.-Nr.: A201430

CHF 5’338.00

Kapazität
1 x KTC/IBC
2 x 200-Liter-Fass
4 x 200-Liter-Fass
Türtyp
Flügeltür
Flügeltür mit Belüftung

Auf Lager

Lieferzeit: 4 Wochen

Kurzbeschreibung

f. wasserg./giftige Stoffe, HxBxT 2015x1700x1300mm, f. 2x200l Fass, Bodenwanne m. Gitterrost, unterfahrbare Fußkonstruktion
Vollständige Beschreibung lesen...

Technische Daten

Gefahrstoff-Lagertyp

Container

Containertyp

Gefahrstoff-Depot

Lagerort

im Freien

Gefahrstoffeignung

wassergefährdende und giftige Stoffe

Höhe

2015 mm

Breite

1700 mm

Tiefe

1300 mm

Innenhöhe

1650 mm

Innenbreite

1570 mm

Innentiefe

1170 mm

Böden- / Ebenentyp (unterste Ebene)

Bodenwanne mit Gitterrost

Kapazität

2 x 200-Liter-Fass

Auffangvolumen Bodenwanne

220 l

Bauweise (Zulassung)

Bodenwanne mit Ü-Zeichen gemäß StawaR

Lagerart

passiv

abschließbar

ja

Dach

ja

Türtyp

Flügeltür

Schließsystem

Sicherheitsschloss

Unterbau

unterfahrbare Fußkonstruktion

Material

Stahl

Oberfläche

verzinkt

Material Gitterrost

Stahl

Oberfläche Gitterrost

feuerverzinkt

Gewicht

310 kg

Produktbeschreibung

mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung/
Bauartgenehmigung des DIBt Berlin Z-38.5-171
und Ü-Zeichen
komplett montiert

Einflüglige Tür (B): 1300 mm
Abmaße (BxTxH): 1700 x 1300 x 2015 mm
Fachmaße (BxTxH): 1570 x 1170 x 1650 mm
Auffangvolumen: 220 l
Kapazität: 2 x 200 Liter Fass
Belastung: 1000 kg/m²

Eigengewicht: 310 kg
Zolltarifnr.: 94069038
Ursprungsland: Deutschland

Technische Beschreibung:
- Außenmaße ohne Berücksichtigung von Anbauten
- Fachmaße ohne Berücksichtigung von elektrischen Einbauten
- Spezial-Containeraufbau mit Auffangwanne
- hergestellt aus speziell profiliertem, verzinktem Stahlblech
- verstärkte Dach- und Bodenrahmenprofile
- Flüssigkeits-Einleitbleche zur verlustfreien
Ableitung auslaufender Stoffe in die Auffangwannen
- 1-flg. verzinkte Stahltür, abschließbar mit Sicherheitsschloss,
mit Lüftungsschlitzen, inkl. Regenabweiser über die komplette Türbreite
- zugelassen zur Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten der GHS Kategorie 1-3*
und wassergefährdenden Flüssigkeiten der GHS Kategorie 1-4
- Auffangwanne feuerverzinkt aus 3 mm Stahlblech S235 JR, flüssigkeitsdicht
verschweißt und auf Dichtheit geprüft nach DIN EN ISO 3452-1,
mit herausnehmbaren feuerverzinkten Gitterrosten - Maschenweite 33 x 33 mm,
inkl. Unterfahrhöhe, inkl. Erdungsanschlusspunkte
Sicherheitskennzeichnung nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3
Verbotszeichen P003: "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten"

Kundenseitige Leistungen:
- ebene Betonplatte* mit einer max. Bodenpressung von 0,008 kN/cm²
* Fußbodengenauigkeit nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3
(eine Aufstellung auf Verbundpflaster oder Asphalt ist nicht zulässig)
- Abladung, Aufstellung, Ausrichtung und Verankerung
(Verbundanker im Lieferumfang enthalten)
- Erdungsanschluss an vorhandene Ring-. Fundament oder Tiefenerder (Edelstahl)
- innerer und äußerer Blitzschutz der Gefahrstofflager nach
den örtlichen Aufstellbedingungen und gültigen Vorschriften

Bitte fordern Sie den kostenlosen Aufstellplan an!!!
(Nur für Einzelaufstellung-keine Fundamentstatik)

Hinweis Aufstellung SLH/SLT!!!
Gemäß Typenstatik maximale Lasten am Aufstellort:
- Schneelast (entsprechend DIN EN 1991-1-3/NA2) sk = 2,50 kN/m²
- Windlast (gemäß DIN EN 1991-1-4/NA1) qP = 1,11 kN/m²
Eine Überschreitung der Schneelast ist durch den Betreiber zu verhindern.

Durch den Auftraggeber/Betreiber ist zu prüfen, inwieweit eine statische
und konstruktive Anpassung (DIN EN 1990:2010-12) an die örtlichen
Gegebenheit des Aufstellortes erfolgen muss.
Soweit eine Anpassung möglich ist, können wir Ihnen hierzu gern
ein Angebot erstellen. Bitte sprechen Sie uns an.

*ACHTUNG!
Bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten der GHS Kategorie 1-3 ist
eine ausreichende technische Zwangsentlüftung des Containers erforderlich.
Des Weiteren sind alle elektrischen Einbauten Ex-geschützt auszulegen.
Der erforderliche Sicherheitsabstand zu umliegenden Gebäuden,
nach der TRGS 510, muss ebenfalls eingehalten werden.
Wir beraten Sie gern.

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